Geschichte der IAPL

Die Geschichte der „International Association of Procedural Law“ ist das Resultat eines fast neun Jahrzehnte andauernden, beharrlichen, wissenschaftlichen Dialogs und internationaler Zusammenarbeit. Die Entwicklung der Vereinigung verlief dabei weder linear noch unmittelbar. Sie ging aus einer intellektuellen Initiative hervor, in einer Zeit, die durch Krieg und Exil ebenso gekennzeichnet war wie durch grundlegende Umbrüche im juristischen Denken. Im Laufe der Zeit hat sie sich als weltweit führende wissenschaftliche Institution auf dem Gebiet des Verfahrensrechts etabliert.

Von Beginn an war dieser Weg von der Überzeugung getragen, dass sich das Verfahrensrecht nur durch dogmatische Präzision und durch stabile persönliche Netzwerke sowie effiziente Kommunikationsstrukturen über Rechtskulturen hinweg weiterentwickeln kann – als Grundlage eines nachhaltigen Austauschs von Ideen und Erfahrungen.

Die Initiative nahm erstmals 1936 Gestalt an, als James Goldschmidt auf Einladung von Niceto Alcalá-Zamora y Castillo die Universität in Valencia besuchte. Zu diesem Zeitpunkt galt Goldschmidt bereits als eine der führenden Persönlichkeiten der deutschen Verfahrensdogmatik. Seine theoretischen Arbeiten trugen entscheidend zur Systematisierung und wissenschaftlichen Entwicklung des Verfahrensrechts als eigenständige Disziplin bei. Im Rahmen dieses Treffens entstand die Idee, eine internationale Vereinigung zu gründen, die sich intensiv dem Verfahrensrecht widmet und damit über den gelegentlichen akademischen Austausch hinausgeht. Der Spanische Bürgerkrieg und der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs unterbrachen jedoch diese Initiative. Beide Juristen wurden ins Exil getrieben: Goldschmidt wurde vom Nazi-Regime verfolgt und starb 1940 in Montevideo, während Alcalá-Zamora einen Großteil seiner Karriere in Lateinamerika verbrachte. Dort hielt er an seiner Idee fest, eine internationale Organisation zu gründen, um den wissenschaftlichen Austausch und das gegenseitige Verständnis zwischen Juristen verschiedener Rechtstraditionen zu fördern.

1943 griff Alcalá-Zamora den Gedanken von Argentinien aus öffentlich erneut auf. In einer vom Krieg verwüsteten Welt plädierte er dafür, einen Raum akademischer Zusammenarbeit zu schaffen, der zum Wiederaufbau eines bürgernahen, demokratischen Rechtssystems beitragen und zugleich einen Rechtsdialog ermöglichen sollte, der territoriale Grenzen überschreitet.

Die erste Phase der institutionellen Konsolidierung setzte unmittelbaren nach dem Krieg ein: 1947 wurde in Florenz die ‘Associazione Italiana fra gli Studiosi del Processo Civile‘ gegründet, die eine entscheidende Rolle in der Organisation der ersten internationalen Kongresse spielte. Mit dem Kongress von Florenz im Jahr 1950 wurde dabei ein Meilenstein gesetzt, der die Grundlage für eine dauerhafte internationale Struktur schuf. Tagungen in Wien (1953), Venedig (1962) und Athen (1967), in den darauffolgenden Jahren, erweiterten das Netzwerk und schufen ein Austauschforum, das zunehmend an Stabilität und internationaler Anerkennung gewann. Die endgültige Institutionalisierung erfolgte jedoch erst auf dem Fünften Weltkongress, der 1972 in Mexiko stattfand. Während dieses Kongresses wurden die ersten Statuten verabschiedet und die Vereinigung damit offiziell ins Leben gerufen, wobei Niceto Alcalá-Zamora zum Präsidenten und Vittorio Denti zum Generalsekretär ernannt wurden. Damit fand ein mehr als drei Jahrzehnte währender Prozess wissenschaftlicher Beharrlichkeit und Verständigung unter den maßgeblichen Verfahrensrechtlern der damaligen Zeit seinen Höhepunkt.

Die anschließende Phase war von Konsolidierung und Expansion geprägt. Der Gent-Kongress von 1977, der unter dem Motto ‘Towards a Justice with a Human Face‘ stand, markierte eine Wende hin zu einer umfassenderen, verfassungsorientierten Auslegung des Verfahrensrechts. Anstatt dieses lediglich als technische Analyse von Regeln zu betrachten, verstand man das Verfahrensrecht nun als Instrument, das der Gesellschaft dient und Gerechtigkeit verwirklicht. In dieser Zeit spielten Persönlichkeiten wie Mauro Cappelletti und Marcel Storme eine zentrale Rolle dabei, die Vereinigung auf eine vergleichende und verfassungsrechtlich geprägte Perspektive auszurichten, die auch rechtliche Dynamiken jenseits rein nationaler Rahmenbedingungen einschloss.

In den 1980er und 1990er Jahren befassten sich Weltkongresse und Kolloquien mit Schlüsselthemen wie der Wirksamkeit des Rechtsschutzes, der Rolle von Richtern und Rechtsanwälten in modernen Gesellschaften, den transnationalen Aspekten des Verfahrensrechts und der Effizienz des Justizsystems. Zugleich wurde die regionale Vertretung durch Vizepräsidentschaften für Lateinamerika, Asien und Nordamerika ausgebaut, um eurozentrische Perspektiven zu vermeiden und die weltweite Vielfalt sichtbar zu machen.

Der Kongress in Heidelberg im Jahr 2011 markierte einen institutionellen Wendepunkt und leitete eine neue Phase in der Entwicklung der Vereinigung ein. Unter der Führung von Federico Carpi und Peter Gottwald wurde die Grundlage für diesen Übergang geschaffen, indem sie für organisatorische Kontinuität sorgten und zugleich den Weg für eine strukturelle Erneuerung ebneten. In Heidelberg verabschiedete man daraufhin neue Statuten. Sie festigten die Organisation, formalisierten die Abläufe von Präsidium und Rat und bestätigten Deutsch, Spanisch, Französisch, Englisch und Italienisch als Amtssprachen.

Zur gleichen Zeit wählte man Loïc Cadiet zum Präsidenten und ergänzte das Präsidium um je einen Vertreter aus den drei Regionen. Dies stärkte eine horizontale Organisationsstruktur auf Basis kollektiver Beratung, geteilter institutioneller Verantwortung und größerem Augenmerk auf Geschlechtergerechtigkeit in den Führungsgremien. Parallel dazu begann die Herausgabe des ‘International Journal of Procedural Law’, welches eine eigene Plattform für die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und den internationalen wissenschaftlichen Dialog schuf.

In ihrer jüngsten Phase setzte die Vereinigung ihren Schwerpunkt auf Bildung und intergenerationelle Zusammenarbeit. Dafür wurden internationale Auszeichnungen wie der Mauro-Cappelletti-Preis und der Marcel-Storme-Preis ins Leben gerufen, um herausragende Leistungen junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu würdigen. Darüber hinaus wurden Sommerschulen für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden ins Leben gerufen, um den methodischen und rechtsvergleichenden Dialog zwischen neuen Generationen von Fachleuten zu stärken.

Der 16. Weltkongress, der 2019 in Kobe stattfand, befasste sich mit den aktuellen Herausforderungen im Kontext der Globalisierung und des technologischen Wandels. Zudem wurden Reformen verabschiedet, um die Vereinigung in Luxemburg offiziell als gemeinnützige Einrichtung registrieren zu lassen und damit ihre rechtliche und administrative Stabilität zu gewährleisten.

Im Laufe ihrer Geschichte organisierte die Internationale Vereinigung für Verfahrensrecht sechzehn Weltkongresse, zahlreiche internationale Kolloquien und gemeinsame Konferenzen mit dem Iberoamerikanischen Institut für Verfahrensrecht. Hinzu kommt eine Vielzahl weiterer wissenschaftlicher Aktivitäten. Die daraus hervorgegangenen Tagungsberichte und Publikationen bilden einen wertvollen Fundus rechtsvergleichender Wissenschaft, der die Entwicklung des zeitgenössischen Verfahrensrechts nachhaltig geprägt hat.

Über die bloßen institutionellen Daten hinaus lässt sich die Geschichte der Vereinigung als roter Faden verstehen, der Generationen von Juristinnen und Juristen verbindet, die sich für eine effizientere, humanere und unparteiischere Justiz einsetzen. Von der 1936 durch das Exil vereitelten Idee bis zur Konsolidierung als globales akademisches Netzwerk bezeugt diese Entwicklung die Stärke wissenschaftlicher Kooperation und interkulturellen Dialogs als Instrumente, um den sich stetig wandelnden Anforderungen von Recht und Justiz gerecht zu werden.

Eduardo Oteiza

IAPL President

IAPL Reporter

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